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GMP - Bestätigung
Seit dem 19. März 2012 ist unsere GMP-Bestätigung gemäß § 67 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch das Regierungspräsidium Tübingen erneuert worden. Diese erteilt zum wiederholten Mal die Befugnis, Prüfungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr.3 AMG durchzuführen. Dabei umfasst diese chromatographische Untersuchungen in pharmazeutisch-chemischer Analytik.
GMP - Good Manufacturing Practice, steht für die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und der Produktionsumgebung bei der Herstellung von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten.
SAS hagmann führt als Dienstlabor Prüftätigkeiten unter anderem im Auftrag von pharmazeutischen Herstellern und Unternehmen durch. Diese Tätigkeiten werden regelmässig behördlich auf der Grundlage des AMG überwacht. Dabei überprüft die zuständige Behörde die Umsetzung des EU-GMP-Leitfadens innerhalb unseres Qualitätsmanagmentsystems.
Die aktuelle GMP-Bestätigung des Regierungspräsidium Tübingen kann als PDF heruntergeladen werden. GMP-Bestätigung
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Informationsveranstaltung zum Thema "Praktische Umsetzung des Medizinproduktegesetzes" im Innotec Pforzheim
Die IHK Nordschwarzwald bietet am 08. Dezember 2011 eine hochkarätige Veranstaltung zum Thema "Praktische Umsetzung des Medizinproduktegesetzes" an. Vier Fach-Referenten aus unterschiedlichen Bereichen berichten in intensiven Kurzbeiträgen über behördliche Überwachung, Zertifizierung, Fallstricke, sowie Wege zur praktischen Umsetzung der - meist internationalen - gesetzlichen Forderungen in der Medizinproduktebranche. Infoflyer Medizinproduktegesetz
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Kunststoff Technologietag KTO in Ostwestfalen
9. März 2011 - Mit diesem für die Region Ostwestfalen unverzichtbaren Event treffen sich Anbieter von Kunststoffmaschinen, Werkzeuge, Zubehör und weiteren Dienstleistungen auf die Anwender der kunststoffverarbeitenden Industrie. Wir sind mit dabei WEITERLESEN...
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