Cannabis-Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken

Von Tina Schwering, 24 Oktober, 2023

Laut Bundesopiumstelle steigen die Importmengen von Cannabis zur medizinischen und wissenschaftlichen Nutzung kontinuierlich an. Seit 2017 können sogenannte Cannabisarzneimittel im Einzelfall zu Therapiezwecken bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden.

Cannabis gilt als Betäubungsmittel, und es bedarf daher einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), möchte man Cannabis zu analytischen bzw. wissenschaftlichen Zwecken erwerben und Zubereitungen daraus herstellen.

Unserem Labor wurde diese Erlaubnis nun befristet bis zum 31. August 2025 erteilt.